Sub-Ratgeber · Nutzungsvollmacht im Ausland

Fremdes Auto im Ausland fahren: zweisprachige Vollmacht erstellen

Wer im Urlaub ein Auto fährt, das auf eine andere Person zugelassen ist, wird bei Kontrollen danach gefragt. Eine zweisprachige Vollmacht beantwortet die Frage in Sekunden, ohne dass jemand den Halter anrufen muss.

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Zweisprachige Nutzungsvollmacht erstellen

Tragen Sie Halter, Fahrer, Fahrzeug und Reisezeitraum ein. Die Erklärung erscheint im Dokument in beiden Sprachen, damit eine Kontrolle im Ausland sie ohne Übersetzung versteht.

1

Pflichtfeld

Vollmachtgeber (erteilt die Vollmacht)

2

Pflichtfeld

Bevollmächtigter (handelt im Namen des Vollmachtgebers)

3

Vertragsdetails

Fahrzeug, Reise und Versicherung

4

Optional

Konditionen

5

Optional

Ort & Datum

Keine Datenübertragung — Erstellung erfolgt 100 % lokal im Browser

Warum die Polizei im Ausland nach einer Vollmacht fragt

Bei einer Kontrolle vergleicht die Streife den Namen im Ausweis des Fahrers mit dem Namen in der Zulassungsbescheinigung Teil I. Stimmen beide nicht überein, steht zunächst die Frage im Raum, ob das Fahrzeug überhaupt berechtigt geführt wird. In Deutschland löst sich das über eine Abfrage im System; im Ausland ist diese Abfrage aufwendiger und dauert entsprechend länger.

Eine gesetzliche Pflicht, eine Nutzungsvollmacht mitzuführen, gibt es in Deutschland nicht — die deutsche Polizei darf sie nicht verlangen. Im Ausland ist die Rechtslage von Land zu Land verschieden, und in der Praxis entscheidet ohnehin nicht die Rechtslage, sondern die Kontrolle am Straßenrand. Wer das Papier vorlegt, verkürzt sie; wer es nicht hat, wartet.

Der zweite Adressat ist die Versicherung. Die Kfz-Haftpflicht deckt jeden Fahrer, der das Fahrzeug berechtigt führt — die schriftliche Erlaubnis des Halters belegt genau diese Berechtigung. In der Kaskoversicherung kann der Fahrerkreis dagegen vertraglich begrenzt sein; dort hilft die Vollmacht nicht weiter, sondern nur eine Meldung an den Versicherer.

Was in eine zweisprachige Vollmacht gehört

Gelesen wird das Papier von jemandem, der kein Deutsch spricht und wenig Zeit hat. Diese sechs Blöcke machen es in beiden Sprachen sofort verständlich.

Halter mit Ausweisnummer

Pflicht

Name, Anschrift, Geburtsdatum und Ausweisnummer genau so, wie sie in der Zulassungsbescheinigung Teil I und im Ausweis stehen. Eine Telefonnummer daneben erlaubt der Kontrolle den kurzen Anruf statt der langen Abfrage.

Fahrer mit Führerscheinnummer

Pflicht

Name, Anschrift, Geburtsdatum und die Nummer des Führerscheins aus Feld 5. Die Kontrolle gleicht diese Nummer mit dem vorgelegten Führerschein ab und ist damit fertig.

Fahrzeug mit Kennzeichen und FIN

Pflicht

Amtliches Kennzeichen aus Feld A und die 17-stellige Fahrzeug-Identifizierungsnummer aus Feld E. Die FIN steht auch im Fahrzeug selbst und lässt sich dort ohne Sprachkenntnisse vergleichen.

Zeitraum mit Anfangs- und Enddatum

Pflicht

Ein Datum von und ein Datum bis, geschrieben in der international eindeutigen Reihenfolge Tag, Monat, Jahr. Rechnen Sie einige Tage Puffer für eine verlängerte Rückfahrt ein.

Liste der Länder

Alle Länder der Route einzeln aufführen, auch die reinen Transitländer. Eine Vollmacht, die Italien nennt, aber nicht Österreich, hilft bei der Kontrolle auf der Brennerautobahn nicht weiter.

Versicherung mit Schein-Nummer

Name der Kfz-Versicherung und die Nummer des Versicherungsscheins. Nach einem Unfall im Ausland ist das die Angabe, nach der als Erstes gefragt wird.

Wo die Vollmacht wirklich verlangt wird

Nicht jede Grenze macht denselben Unterschied. Diese vier Fälle bestimmen, wie wichtig das Papier auf der konkreten Reise ist.

1

Innerhalb der EU und des EWR

Kontrollen sind seltener und die Behörden erreichen deutsche Register schneller. Eine Vollmacht ist hier selten zwingend, aber nützlich — besonders bei Fahrzeugen, die auf eine Firma zugelassen sind, und bei jungen Fahrern in einem hochwertigen Wagen. Der Aufwand für das Papier ist gering, der Zeitgewinn bei einer Kontrolle erheblich.

2

Südosteuropa, Türkei und angrenzende Staaten

Auf diesen Routen wird an der Grenze regelmäßig kontrolliert, wem das Fahrzeug gehört. Eine zweisprachige Vollmacht gehört hier zur Standardausrüstung, zusammen mit der Zulassungsbescheinigung Teil I im Original. Für Länder außerhalb des Geltungsbereichs der europäischen Kennzeichenabkommen kommt die Internationale Versicherungskarte hinzu, die die Kfz-Versicherung ausstellt.

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Leasing- und finanzierte Fahrzeuge

Hier reicht die Erlaubnis des Halters nicht, weil der Halter nicht der Eigentümer ist. Leasinggesellschaften und Banken stellen dafür eine eigene Auslandsvollmacht aus, oft mehrsprachig und befristet auf den Reisezeitraum. Fordern Sie sie mehrere Wochen vor der Abfahrt an, weil die Bearbeitung Zeit braucht.

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Firmenfahrzeuge und Dienstwagen

Halter ist das Unternehmen, unterwegs ist der Mitarbeiter. Die Erlaubnis unterschreibt die vertretungsberechtigte Person auf Firmenpapier, idealerweise mit Stempel und Kontaktdaten für Rückfragen. Bei geleasten Dienstwagen kommen beide Papiere zusammen — die Erlaubnis des Arbeitgebers und die Auslandsvollmacht der Leasinggesellschaft.

Versicherungsschutz im Ausland

Die Vollmacht regelt die Erlaubnis, nicht den Versicherungsschutz. Beides muss vor der Abfahrt getrennt geklärt werden, weil ein Schaden im Ausland sonst teuer wird.

Haftpflicht gilt für jeden berechtigten Fahrer

Die Kfz-Haftpflichtversicherung deckt Schäden, die ein berechtigter Fahrer Dritten zufügt. Wer mit Erlaubnis des Halters fährt, ist berechtigt — die schriftliche Vollmacht belegt das im Streitfall. Innerhalb der Länder des europäischen Kennzeichenabkommens genügt dafür das deutsche Kennzeichen.

Kasko kennt einen Fahrerkreis

In der Teil- und Vollkaskoversicherung ist der Fahrerkreis oft auf bestimmte Personen oder ein Mindestalter begrenzt. Fährt jemand außerhalb dieses Kreises, kann der Versicherer die Leistung kürzen oder eine Nachzahlung verlangen. Eine kurze Meldung an den Versicherer vor der Reise kostet meist wenig und beseitigt das Risiko.

Internationale Versicherungskarte

Für Fahrten in Länder außerhalb des europäischen Kennzeichenabkommens wird die Internationale Versicherungskarte verlangt oder zumindest dringend empfohlen. Sie stellt die eigene Kfz-Versicherung aus, in der Regel kostenlos und innerhalb weniger Tage.

Schutzbrief und Pannenhilfe

Ein Schutzbrief ist häufig an das Fahrzeug gebunden, manchmal aber an die Person des Halters. Prüfen Sie vor der Reise, ob die Leistung auch dann greift, wenn eine andere Person am Steuer sitzt. Automobilclubs wie der ADAC geben zu dieser Frage und zu länderspezifischen Anforderungen Auskunft.

Wer die Erlaubnis erteilt

Je nach Fahrzeugtyp unterschreibt eine andere Stelle

Der Halter darf nur erlauben, was ihm selbst zusteht. Bei Leasing, Finanzierung und Mietwagen kommt deshalb ein zweites Papier dazu.

Fahrzeugtyp Wer die Erlaubnis erteilt Zusätzlich mitführen
Privates Fahrzeug des Halters Der Halter selbst Zulassungsbescheinigung Teil I
Fahrzeug der Eltern oder Geschwister Der eingetragene Halter Zulassungsbescheinigung Teil I, bei jungen Fahrern die Meldung an den Versicherer
Firmenfahrzeug Die vertretungsberechtigte Person des Unternehmens Erlaubnis auf Firmenpapier mit Stempel
Leasingfahrzeug Halter und zusätzlich die Leasinggesellschaft Auslandsvollmacht der Leasinggesellschaft
Finanziertes Fahrzeug mit Sicherungsübereignung Halter und zusätzlich die Bank Freigabe der Bank, oft zusammen mit Teil II
Mietwagen Der Vermieter im Mietvertrag Mietvertrag mit eingetragenem Zusatzfahrer
Wohnmobil aus der Vermietung Der Vermieter im Mietvertrag Mietvertrag, Fahrerlaubnis der passenden Klasse

Halter und Eigentümer sind nicht dasselbe. Im Zweifel entscheidet der Eigentümer darüber, ob das Fahrzeug ins Ausland gebracht werden darf.

Schritt für Schritt zur einsatzfähigen Vollmacht

1

Halter und Eigentümer klären

Prüfen Sie in der Zulassungsbescheinigung, wer als Halter eingetragen ist, und im Vertrag, wem das Fahrzeug gehört. Bei Leasing, Finanzierung oder Firmenwagen fordern Sie die zusätzliche Erlaubnis früh an, weil die Bearbeitung dort mehrere Wochen dauern kann.

2

Route und Zeitraum festlegen

Notieren Sie alle Länder der Strecke, auch die reinen Transitländer, und setzen Sie das Enddatum einige Tage nach der geplanten Rückkehr. Eine abgelaufene Vollmacht wirkt bei einer Kontrolle wie gar keine.

3

Vollmacht zweisprachig ausfüllen

Tragen Sie Halter, Fahrer, Fahrzeug, Zeitraum, Länder und Versicherung ein und wählen Sie als zweite Sprache Englisch oder die Sprache des Ziellandes. Datumsangaben in der Reihenfolge Tag, Monat, Jahr schreiben.

4

Versicherung informieren

Melden Sie dem Versicherer, wer fährt, wenn die Kaskoversicherung einen begrenzten Fahrerkreis vorsieht. Für Ziele außerhalb des europäischen Kennzeichenabkommens fordern Sie die Internationale Versicherungskarte an.

5

Unterschreiben und Papiere zusammenlegen

Der Halter unterschreibt eigenhändig mit Ort und Datum. Vollmacht, Zulassungsbescheinigung Teil I, Führerschein und Versicherungsnachweis wandern gemeinsam ins Handschuhfach, nicht in den Kofferraum.

6

Kopie beim Halter hinterlegen

Fotografieren Sie das unterschriebene Blatt und lassen Sie eine Kopie beim Halter. Geht das Original unterwegs verloren, lässt sich der Nachweis so innerhalb von Minuten wiederherstellen.

Zweisprachiges Muster · Deutsch und Englisch

Muster zum Kopieren

Diese Fassung deckt die üblichen Kontrollen ab. Ersetzen Sie die Platzhalter in eckigen Klammern und drucken Sie das Blatt einseitig aus, damit die Kontrolle alles auf einen Blick sieht.

Universal-Muster
VOLLMACHT ZUR NUTZUNG EINES KRAFTFAHRZEUGS
AUTHORISATION TO USE A MOTOR VEHICLE

Halter / Registered keeper
[Vorname Nachname]
[Straße und Hausnummer]
[PLZ und Ort, Land]
Geboren am / Date of birth: [TT.MM.JJJJ]
Ausweisnummer / ID or passport no.: [Nummer]
Telefon / Phone: [+49 ...]

Fahrer / Authorised driver
[Vorname Nachname]
[Straße und Hausnummer]
[PLZ und Ort, Land]
Geboren am / Date of birth: [TT.MM.JJJJ]
Führerschein-Nr. / Driving licence no.: [Nummer aus Feld 5]

Fahrzeug / Vehicle
Kennzeichen / Registration no.: [M-AB 1234]
FIN / VIN: [17-stellig]
Marke und Modell / Make and model: [VW Golf VII]

Gültigkeit / Period of validity
Von / From: [TT.MM.JJJJ]   Bis / Until: [TT.MM.JJJJ]
Länder / Countries: [Österreich, Slowenien, Kroatien]

Versicherung / Insurance
[Name der Kfz-Versicherung], Schein-Nr. / Policy no.: [Nummer]

Hiermit gestatte ich der oben genannten Person, das oben
bezeichnete Fahrzeug im genannten Zeitraum und in den
genannten Ländern zu führen. Eine Weitergabe des Fahrzeugs
an weitere Fahrer ist nicht gestattet.

I hereby authorise the person named above to drive the
vehicle described above during the period and in the
countries stated. The vehicle may not be handed over to
any other driver.

[Ort], [TT.MM.JJJJ]


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Unterschrift des Halters / Signature of the keeper

Hinweis: Nehmen Sie neben der Vollmacht die Zulassungsbescheinigung Teil I im Original mit. Die Vollmacht erklärt die Berechtigung, Teil I belegt, wer der Halter ist.

Häufige Fragen zur Fahrt mit einem fremden Auto im Ausland

Muss ich eine Vollmacht mitführen, wenn ich das Auto meiner Eltern fahre?

In Deutschland nein — das Führen eines fremden Fahrzeugs ist erlaubnisfrei und die Polizei darf keinen Nachweis verlangen. Für Fahrten ins Ausland ist das Papier dagegen zu empfehlen, weil eine Kontrolle dort nicht so schnell auf die deutschen Register zugreifen kann.

Reicht eine Vollmacht auf Deutsch?

Für die Fahrt im Inland ja. Im Ausland liest eine Streife keinen deutschen Fließtext, deshalb sollten Halter, Fahrer, Fahrzeug, Zeitraum und Länder zusätzlich in Englisch oder in der Landessprache erscheinen.

Ja

Deckt die Kfz-Haftpflicht auch einen fremden Fahrer?

Ja, sofern er das Fahrzeug berechtigt führt. Die schriftliche Erlaubnis des Halters belegt diese Berechtigung. Bei der Kaskoversicherung gilt das nicht automatisch, weil dort der Fahrerkreis vertraglich begrenzt sein kann.

Ja

Brauche ich für ein Leasingfahrzeug eine eigene Auslandsvollmacht?

Ja. Der Halter ist bei Leasing nicht der Eigentümer und kann das Verbringen ins Ausland nicht allein gestatten. Die Leasinggesellschaft stellt dafür ein eigenes, meist mehrsprachiges Dokument aus, das rechtzeitig vor der Abfahrt angefordert wird.

Nein

Muss die Vollmacht beglaubigt sein?

Nein. Eine eigenhändige Unterschrift des Halters mit Ort und Datum genügt. Eine Beglaubigung ist für diesen Zweck weder vorgeschrieben noch üblich.

Gilt die Vollmacht auch für Transitländer?

Nur wenn sie darin genannt sind. Führen Sie jedes Land der Route einzeln auf, auch die, durch die Sie lediglich durchfahren.

Nein

Ersetzt die Vollmacht die Zulassungsbescheinigung Teil I?

Nein. Beide Papiere gehören zusammen: Teil I weist aus, wer der Halter ist, und die Vollmacht erklärt, warum eine andere Person fährt. Ohne Teil I hat die Kontrolle nichts, womit sie die Vollmacht abgleichen kann.