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Vollmacht zur KFZ-Ummeldung: für Halterwechsel und Umzug

Mit dieser Vollmacht trägt eine andere Person den Halterwechsel oder Ihre neue Anschrift bei der Zulassungsstelle ein. Welche Papiere die Stelle sehen will, hängt davon ab, ob das Fahrzeug den Halter wechselt oder nur den Wohnort.

Je nach Anlass

Welche Papiere die Ummeldung im Einzelfall verlangt

Halterwechsel und Umzug heißen beide Ummeldung, laufen bei der Stelle aber getrennt. Diese Übersicht ordnet dem Anlass die Unterlagen zu.

Anlass Was die Stelle sehen will Stolperstein
Halterwechsel nach Kauf Teil I, Teil II, Kaufvertrag, eVB-Nummer, SEPA-Mandat Teil II bleibt bis zur Zahlung oft beim Verkäufer
Halterwechsel in der Familie Teil I, Teil II, eVB-Nummer, SEPA-Mandat Auch ohne Kaufvertrag will die Stelle einen Nachweis der Übergabe
Umzug im selben Zulassungsbezirk Teil I, Ausweis oder Meldebescheinigung mit neuer Anschrift Teil II wird häufig gar nicht gebraucht
Umzug in einen anderen Bezirk Teil I, Teil II, Kennzeichenschilder Das Kennzeichen darf mitgenommen werden, die Schilder werden neu gestempelt
Namensänderung nach Heirat Teil I, Teil II, Eheurkunde Die Änderung wird in beide Teile eingetragen
Fahrzeug läuft auf eine Firma Teil I, Teil II, Handelsregisterauszug oder Gewerbeanmeldung Die Vollmacht braucht Firmenstempel und die Unterschrift der vertretungsberechtigten Person

Wer nur umzieht, meldet das Fahrzeug an der neuen Anschrift um und behält sein Kennzeichen. Wer verkauft, sollte den Halterwechsel bei der Stelle nachhalten, weil Steuer und Bußgelder sonst weiter beim bisherigen Halter landen.

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Vollmacht zur KFZ-Ummeldung

Umgangssprachlich heißen zwei verschiedene Vorgänge Ummeldung — der Wechsel des Halters und der Umzug desselben Halters. Wählen Sie den Anlass aus, damit in der Vollmacht steht, was die Stelle tatsächlich prüfen soll.

1

Pflichtfeld

Vollmachtgeber (erteilt die Vollmacht)

2

Pflichtfeld

Bevollmächtigter (handelt im Namen des Vollmachtgebers)

3

Vertragsdetails

Fahrzeug und Ummeldung

4

Optional

Konditionen

5

Optional

Ort & Datum

Keine Datenübertragung — Erstellung erfolgt 100 % lokal im Browser

Typische Fälle

Wann Sie diese Vollmacht brauchen

Drei Situationen, in denen die Stelle ohne schriftliche Vollmacht nicht tätig wird.

1

Der Käufer meldet das Auto selbst um

Sie haben das Fahrzeug verkauft und der Käufer erledigt Ummeldung und Versicherung in einem Gang.

  • Halterwechsel ausdrücklich als Anlass benennen
  • Ummeldung später bei der Stelle nachfragen
2

Sie sind gerade umgezogen

Der Umzug ist erledigt, für den Gang zur Zulassungsstelle bleibt neben Meldeamt und Handwerkern keine Zeit.

  • Neue Anschrift in die Vollmacht eintragen
  • Ausweis oder Meldebescheinigung mit neuer Adresse mitgeben
3

Das Auto wechselt in der Familie den Halter

Ein Elternteil überschreibt das Fahrzeug auf das Kind, ohne dass beide gemeinsam zur Stelle gehen.

  • Zulassungsbescheinigung Teil II vorher heraussuchen
  • eVB-Nummer des neuen Halters bereithalten
Wenn es schiefgeht

Warum eine Vollmacht zurückgewiesen wird

Die Stelle prüft die Vollmacht am Schalter. Das sind die Gründe, an denen sie in der Praxis scheitert — und was dagegen hilft.

  1. 1

    Anlass klären

    Halten Sie fest, ob der Halter wechselt oder nur die Anschrift; davon hängen alle weiteren Papiere ab.

  2. 2

    Fehlendes Original beschaffen

    Teil II fordern Sie beim Verkäufer an; bei Verlust stellt die Zulassungsstelle sie gegen Gebühr neu aus.

  3. 3

    Zweiten Termin nutzen

    Viele Stellen setzen den begonnenen Vorgang am selben Tag ohne neue Wartemarke fort.

Häufige Ablehnungsgründe — und warum sie oft falsch sind

  • Die Zulassungsbescheinigung Teil II fehlt

    Teil II weist aus, wem das Fahrzeug gehört. Beim Halterwechsel behält der Verkäufer sie häufig bis zur vollständigen Zahlung — ohne das Original wird nicht umgeschrieben.

  • Die Vollmacht nennt den Halterwechsel, gemeint war der Umzug

    Beide Vorgänge heißen im Alltag Ummeldung, verlangen aber verschiedene Unterlagen. Benennen Sie den Anlass in der Vollmacht ausdrücklich.

  • Nur eine der beiden beteiligten Personen hat unterschrieben

    Beim Halterwechsel wirken bisheriger und neuer Halter mit. Wer für beide auftreten soll, braucht von jedem eine eigene Vollmacht.

  • Die eVB-Nummer lautet auf den bisherigen Halter

    Beim Halterwechsel muss die Versicherungsbestätigung auf den neuen Halter ausgestellt sein. Eine eVB des Vorbesitzers weist die Stelle zurück.

  • Die Kennzeichenschilder fehlen

    Beim Wechsel in einen anderen Zulassungsbezirk werden die Schilder neu gestempelt. Der Bevollmächtigte bringt sie am Fahrzeug oder ausgebaut mit.

Auch bekannt als

Andere Bezeichnungen für dieses Dokument

Behörden, Formulare und Ratgeber nennen dasselbe Dokument unterschiedlich. Gemeint ist jeweils diese Vollmacht.

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