Vollmacht für den Arztbesuch des Kindes erstellen: Begleitung und ärztliche Auskunft
Ohne Vollmacht darf die Praxis einer Begleitperson weder Auskunft geben noch das Kind auf ihre Erklärung hin behandeln. Diese Vorlage regelt beides — die Begleitung zum Termin und die Entbindung von der ärztlichen Schweigepflicht.
Was in der Vollmacht für den Arztbesuch stehen muss
Die Anmeldung prüft zwei Dinge: wer das Kind begleitet und wie weit die Praxis sprechen darf.
| Angabe | Wo Sie sie finden | Pflicht? |
|---|---|---|
| Name und Geburtsdatum des Kindes | Gesundheitskarte oder Geburtsurkunde | Ja |
| Krankenkasse und Versichertennummer | Vorder- und Rückseite der Gesundheitskarte | Ja |
| Name der begleitenden Person | Ausweis der Person | Ja |
| Umfang der Vollmacht | Begleitung, Auskunft, Einwilligung — ausdrücklich benennen | Ja |
| Entbindung von der Schweigepflicht | Eigener Satz in der Vollmacht | Für Auskunft |
| Allergien und Dauermedikation | Impfpass, Medikationsplan, letzter Arztbrief | Empfohlen |
| Erreichbarkeit der Sorgeberechtigten | Telefonnummer während des Termins | Empfohlen |
| Ort, Datum, Unterschrift | Eigenhändig, bei gemeinsamer Sorge von beiden Elternteilen | Ja |
Die Praxis entscheidet im Einzelfall, wie weit sie eine Begleitperson einbindet. Vor planbaren Eingriffen führen Kliniken das Aufklärungsgespräch in der Regel mit den Sorgeberechtigten selbst.
Vollmacht für den Arztbesuch
Nennen Sie Praxis oder Fachrichtung, wenn sie feststeht, und legen Sie fest, wie weit die Auskunft reichen soll. Ohne Entbindung von der Schweigepflicht darf die Praxis der Begleitperson nichts sagen.
Wann Sie diese Vollmacht brauchen
Drei Situationen, in denen die Stelle ohne schriftliche Vollmacht nicht tätig wird.
Die Großeltern gehen zum Kinderarzt
Die Eltern arbeiten, der Termin lässt sich nicht verschieben.
- → Gesundheitskarte mitgeben
- → Auskunft ausdrücklich erlauben
Regelmäßige Therapietermine
Logopädie, Physiotherapie oder Kieferorthopädie über mehrere Monate.
- → Zeitraum großzügig wählen
- → Praxis oder Fachrichtung nennen
Notfall während der Betreuung
Das Kind verletzt sich, während die Eltern nicht erreichbar sind.
- → Einwilligung in dringende Behandlungen erlauben
- → Allergien und Medikamente eintragen
Warum eine Vollmacht zurückgewiesen wird
Die Praxis prüft die Vollmacht an der Anmeldung. Das sind die Gründe, aus denen sie danach trotzdem keine Auskunft gibt — und was dagegen hilft.
- 1
An der Anmeldung nachfragen
Lassen Sie sich sagen, welcher Punkt fehlt — meist ist es die Schweigepflicht.
- 2
Vollmacht ergänzen
Ergänzen Sie den Satz zur Auskunft und unterschreiben Sie erneut.
- 3
Praxis vorab informieren
Viele Praxen nehmen die Vollmacht vor dem Termin entgegen und legen sie in die Akte.
Häufige Ablehnungsgründe — und warum sie oft falsch sind
- Die Entbindung von der Schweigepflicht fehlt
Ohne einen ausdrücklichen Satz dazu darf die Praxis der Begleitperson nichts über Befund und Behandlung sagen. Die Vollmacht allein genügt dafür nicht.
- Der Umfang nennt keine Behandlung
Eine Vollmacht, die nur die Begleitung erlaubt, deckt keine Einwilligung. Legen Sie fest, ob die Person in Routinebehandlungen einwilligen darf.
- Nur ein Elternteil hat unterschrieben
Für den Alltagstermin genügt in der Regel eine Unterschrift. Vor planbaren Eingriffen fragen Kliniken bei gemeinsamem Sorgerecht nach beiden Elternteilen.
- Die Vollmacht ist undatiert
Praxen sind vorsichtig bei Dokumenten ohne Datum. Nennen Sie den konkreten Termin oder einen Zeitraum.
- Die Angaben zum Kind sind unvollständig
Ohne Geburtsdatum und Versichertennummer lässt sich das Kind nicht zuordnen. Beides steht auf der Gesundheitskarte.
Ärztliche Schweigepflicht
Auskunft über ein Kind dürfen Ärztinnen und Ärzte nur geben, wenn die Sorgeberechtigten sie gegenüber der fragenden Person von der Schweigepflicht entbunden haben. Diese Entbindung gehört deshalb in die Vollmacht.
Andere Vollmachten aus diesem Bereich
Passt die Vorlage nicht genau? Diese decken die übrigen Fälle rund um das Kind ab.
Andere Bezeichnungen für dieses Dokument
Behörden, Formulare und Ratgeber nennen dasselbe Dokument unterschiedlich. Gemeint ist jeweils diese Vollmacht.